Rechtswissenschaft15 kostenlose LernkartenZuletzt aktualisiert: 27.09.2026

Rechtswissenschaft BGB AT – Wirksamkeit des Vertrags

Die Wirksamkeit eines Vertrags entscheidet über Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Nach dem Lernen dieser Karten beherrschst du die Prüfungsschritte vom Antrag über Mängel der Willenserklärung bis zur Genehmigung – sicher angewendet in Klausur und Hausarbeit.

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Lernziele

Was du in dieser Lektion lernst

  • Wann liegt ein wirksamer Antrag (§ 145 BGB) vor?
  • Was ist der Unterschied zwischen Annahme und neuem Antrag?
  • Wann erlischt ein Antrag nach § 146 BGB?
  • Welche Mängel der Willenserklärung kennt das BGB?

Lerntipp

Baue dir einen festen Prüfungsschema: 1. Vertragsschluss (Antrag/Annahme), 2. Mängel der Willenserklärung, 3. Geschäftsfähigkeit, 4. Form, 5. Verbotsgesetz/Sittenwidrigkeit – wende es bei jedem Fall konsequent an.

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde mit einem KI-Modell erzeugt und nicht von Fachmenschen geprüft. Nutze die Karten als Lernhilfe und gleiche medizinische oder rechtliche Aussagen mit deinen Unterlagen ab.

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu Rechtswissenschaft BGB AT – Wirksamkeit des Vertrags

Wann liegt ein wirksamer Antrag (§ 145 BGB) vor?
Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die hinreichend bestimmt ist und den Willen erkennen lässt, bei Annahme gebunden zu sein.
Was ist der Unterschied zwischen Annahme und neuem Antrag?
Weicht die Annahme vom Antrag ab (§ 150 II BGB), liegt ein neuer Antrag vor, der der erneuten Annahme bedarf – der ursprüngliche Antrag erlischt.
Wann erlischt ein Antrag nach § 146 BGB?
Ein Antrag erlischt durch Widerruf, Ablehnung, Fristablauf oder Tod/Geschäftsunfähigkeit des Antragenden, sofern nicht ein anderes folgt.
Welche Mängel der Willenserklärung kennt das BGB?
Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Übermittlungsirrtum, Täuschung (§ 123 BGB), Drohung (§ 123 BGB) und Scheinvereinbarung (§ 117 BGB).
Was versteht man unter einem Inhaltsirrtum nach § 119 I Alt. 1 BGB?
Der Erklärende will etwas anderes erklären, als er tatsächlich erklärt – er irrt über den Inhalt seiner eigenen Erklärung (z. B. Verschreiben, Versprechen).

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