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Rechtswissenschaft Zivilprozessrecht – Klage und Klagearten

15 KartenRechtswissenschaftatrio27.09.2026Nur mit Link

Karteikarten zum Thema „Rechtswissenschaft“ · 15 Karten · von atrio. Beispiele: Was unterscheidet Leistungs- von Feststellungsklage? · Welche drei Hauptklage…

Karten

15 Karten
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Was unterscheidet Leistungs- von Feststellungsklage?

Rückseite

Die Leistungsklage erstrebt Verurteilung zu einer Leistung (§ 253 ZPO), die Feststellungsklage die Feststellung eines Rechtsverhältnisses (§ 256 ZPO).

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Welche drei Hauptklagearten kennt die ZPO?

Rückseite

Leistungsklage (§ 253 ZPO), Feststellungsklage (§ 256 ZPO) und Gestaltungsklage (§ 257 ZPO) bilden die gesetzlichen Klagearten.

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Was charakterisiert die Gestaltungsklage?

Rückseite

Die Gestaltungsklage zielt auf Änderung, Aufhebung oder Begründung eines Rechtsverhältnisses durch richterliche Entscheidung ab (§ 257 ZPO).

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Wann ist die Feststellungsklage statthaft?

Rückseite

Statthaft bei Feststellungsinteresse: ein Rechtsverhältnis oder die Echtheit einer Urkunde muss geklärt werden (§ 256 Abs. 1 ZPO).

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Was verlangt das Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage?

Rückseite

Der Kläger muss ein berechtigtes Interesse an baldiger gerichtlicher Klärung haben; subsidiär zur Leistungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO).

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Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen hat die Leistungsklage?

Rückseite

Statthaftigkeit, Klagebefugnis (Prozessführungsbefugnis), ordnungsgemäßes Gericht, bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), Sachurteilsvoraussetzungen.

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Welche Wirkung entfaltet eine erfolgreiche Gestaltungsklage?

Rückseite

Das Urteil wirkt konstitutiv: Es schafft, ändert oder hebt das angegriffene Rechtsverhältnis ex tunc oder ex nunc auf.

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Wann liegt eine Klageänderung vor?

Rückseite

Klageänderung ist der Wechsel des Streitgegenstands nach Erhebung der Klage durch Änderung von Klageantrag oder Klagegrund (§ 263 ZPO).

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Welche Klageänderungsarten unterscheidet § 263 ZPO?

Rückseite

Klageerweiterung (zusätzlicher Antrag), Klagebeschränkung (Einschränkung), Klageumstellung (anderer Antrag/Grund), echter/unechter Eventualantrag.

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Wann ist die Klageerweiterung zulässig?

Rückseite

Zulässig bei Einverständnis des Beklagten oder wenn sie sachdienlich ist und das Verfahren nicht verzögert (§ 263 ZPO).

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Was unterscheidet echte von unechter Eventualklage?

Rückseite

Echte Eventualklage: Hilfsantrag für Fall des Obsiegens des Hauptantrags. Unechte: Hilfsantrag für Fall des Unterliegens (§ 263 ZPO).

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Welche Folgen hat die Unzulässigkeit der Klage?

Rückseite

Das Gericht weist die Klage durch Urteil als unzulässig ab (§ 301 ZPO); keine materielle Rechtskraft, Neubeklagung möglich.

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Wie wird der Streitgegenstand bei der Leistungsklage bestimmt?

Rückseite

Durch Klageantrag und Klagegrund (Lebenssachverhalt); Identität beider Elemente erforderlich für Rechtskraft und Rechtshängigkeit.

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Was bedeutet Klageabweisung als unzulässig versus unbegründet?

Rückseite

Unzulässig: formale Mängel, keine Sachentscheidung, keine materielle Rechtskraft. Unbegründet: Sache geprüft, Klage abgewiesen, materielle Rechtskraft tritt ein.

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Wann fehlt die Klagebefugnis bei der Leistungsklage?

Rückseite

Fehlt, wenn Kläger nicht Gläubiger oder Beklagter nicht Schuldner des geltend gemachten Anspruchs ist (Prozessführungsbefugnis).

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